GIS Gebühren – Zahlen und Fakten
Wie hoch sind die GIS-Gebühren? Wann muss ich GIS zahlen? Wie werden die GIS-Gebühren umverteilt in Österreich? Was ist die GIS-Sammelklage?
Die GIS oder auch Gebühren Info Service GmbH ist ein Tochterunternehmen des ORF dessen Aufgabe es seit 1998 ist die Rundfunkgebühren einzuheben und diese zu verteilen. Dabei darf die GIS über Befreiungsanträge entscheiden, bestehende Meldepflichten prüfen sowie offene Gebühren selbst oder über dritte einzuheben. Um diese Aufgabe zu erfüllen sieht das Rundfunkgesetz vor, das die GIS auf Anfrage Auskunft von den Meldebehörden bekommt.
Wer ist von der Rundfunkgebühr befreit und wann muss ich GIS-Gebühr bezahlen ?
Viele Leute hören erstmals von der GIS wenn der GIS-Kundenbetreuer das erste mal klingelt. Aber ab wann muss man wirklich GIS zahlen und wofür zahlt man diesen Beitrag eigentlich? Wir haben im folgenden einige Fragen für euch beantwortet.
Ab wann muss ich GIS zahlen?
Sobald jemand ein betriebsbereites stationäres Radio- oder Fernsehgerät zu Hause hat, muss die GIS-Gebühr abgeführt werden. Auch wenn nicht ferngesehen wird, aber das Gerät dazu in der Lage wäre Rundfunkprogramme zu empfangen, muss die Gebühr bezahlt werden.
Wenn ich am PC online ORF schaue, muss ich dann zahlen ?
Nein, Streaming ist GIS-frei unter gewissen Vorraussetzungen. Man muss nur für Rundfunkempfang eine GIS-Gebühr bezahlen insofern über Kabel, Satellit oder Antenne Rundfunkprogramme empfangen werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat 2015 festgestellt, dass Streaming nicht unter Rundfunkempfang fällt. Das heißt wenn man unseren KAGIS-TV verwendest muss keine GIS-Gebühr bezahlt werden, vorrausgesetzt es wird kein externer Tuner oder Receiver angeschlossen. Das gleiche gilt auch für PCs. Es ist keine GIS-Gebühr fällig solange der PC keine TV-Karte besitzt.
Gibt es Ausnahmen um nicht GIS zu zahlen ?
Bei körperlicher oder sozialer Bedürftigkeit. Genauer gesagt: Menschen, die Arbeitslosengeld oder -beihilfen beziehen. Menschen, die Beihilfen zum Kinderbetreuungsgeld bekommen. Sozial hilfsbedürftige Menschen, die etwa Mindestsicherung, Grundversorgung oder Studienbeihilfe beziehen, die Zivildienst leisten oder von Rezeptgebühren befreit sind. Ebenso Gehörlose und Menschen mit schwerer Hörbehinderung, Bezieher von Pflegegeld und Pensionisten. Aber alle unter einer Grundbedingung: Ein Single darf – Stand Herbst 2018 – für eine Befreiung netto höchstens 1.018,55 Euro pro Monat verdienen, ein Zweipersonenhaushalt höchstens 1.527,14 Euro, für jede weitere Person im Haushalt 157,16 Euro mehr. Und all das ist der GIS nachzuweisen – welche Bestätigungen die GIS dafür verlangt, steht hier: gis.at/befreien
Gibt es eine GIS-freie TV Lösung ?
JA! Aber: Man darf kein betriebsbereites TV- oder Radiogerät in der Wohnung haben. Dann und nur dann muss man keine GIS zahlen. Ein KAGIS-TV zählt nicht als betriebsbereiter TV, da dieses Gerät keinen Tuner oder Receiver besitzt und rechtlich einfach nur ein Monitor bzw. ein smarter Monitor ist. TV – und Radioprogramme können GIS-frei online gestreamt werden (ohne TV-Karte). Mehr dazu könnt ihr auch in unserem Artikel: „Fernsehen ohne GIS“ erfahren.
Wo finde ich informationen zum abmelden der GIS?
Betreffend dem Thema GIS Abmelden haben wir einen eigenen Beitrag mit hilfreichen Informationen bereitgestellt. Ihr könnt unsere GIS Abmelde Beitrag hier finden.
Muss ich GIS-Gebühren für meinen Zweitwohnsitz bezahlen?
Insofern man einen Zweitwohnsitz, z.B. bei den Großeltern oder Eltern, gemeldet hat, besteht keine zusätzliche GIS-Pflicht, wenn bereits die Großeltern/Eltern GIS bezahlen. Es besteht jedoch sehr wohl GIS-Pflicht wenn man ein Wochenendhaus, Ferienhaus oder eine Zweitwohnung besitzt und diese Räumlichkeiten auch mit Rundfunkempfangsgeräten ausgestattet sind.
Wie kann ich mir die GIS-Gebühr für den Zweitwohnsitz sparen?
Die einfachste Lösung ist in dem Fall einen KAGIS Smart TV zu erwerben und sich die zusätzliche GIS-Gebühr zu sparen. Sollte man sich aktuell keinen neuen GIS-freien TV anschaffen wollen, ist auch eine sogenannte „eingeschränkte Meldung“ der GIS möglich. Dabei wird am Zweitwohnsitz nur für die Monate bezahlt, an denen dieser auch genutzt wird. Mindestens sind jedoch 4 Monate im Jahr GIS zu bezahlen. Diese Regelung für die reduzierte Gebühr gibt es bereits seit 2004, jedoch ist diese mögliche Ersparnis nicht durchwegs bekannt in der Öffentlichkeit.
Was passiert mit den GIS Gebühren?
Die GIS-Gebühren in Österreich sind in jedem Bundesland unterschiedlich, um zu klären was eigentlich mit den GIS-Gebühren passiert und wie sie verwendet werden wollen wir uns zuerst die Höhe der GIS-Gebühren auf Bundesländerebene ansehen. Die höchsten Gebühren sind in der Steiermark mit 320,76EUR pro Jahr fällig.
Es heben 7 von 9 Bundesländern eine Landesabgabe ein. Nur Oberösterreich und Vorarlberg verlangen keine Landesabgabe. Die Summe aus den Landesabgaben Betrug im Jahr 2018 – 146,8Mio EUR. In den Bundesländern sind die Mittel aus der Landesabgabe vorwiegend der Kultur- und Sportförderung gewidmet.
Die Gebühren teilen sich erstens in verschiedene Komponenten auf und zweitens in verschiedene Gebührenbegünstige.
GIS-Gebührenbegünstigte sind:
- BUND
- LÄNDER
- ORF
GIS-Gebührenkomponenten sind:
- Radio-/Fernseh-Gebühr
- Kunstförderungsbeitrag
- ORF-Programmentgelt
- 10% Ust (welche durch ein Urteil des EUGH umstritten sind)
- Landesabgabe
Verteilung der GIS-Gebühren im Jahr 2018
Im Jahr 2018 hat die GIS 922,4Mio EUR eingenommen. Davon gingen 620,1 Mio. an den ORF in Form des Programmentgelts(rund 67%), 146,8 Mio. gingen an die Länder als Landesabgaben, 63,7 Mio. gingen an den Bund in Form von Steuern, 56,2 Mio. sowie 18,6 Mio. gingen ebenfalls an den Bund in Form von Rundfunkgebühren und Kunstförderungsbeitrag.
Zahlen und Fakten zur Rundfunkgebühr in Österreich
Wie hoch sind die GIS Gebühren?
Da sich die GIS-Gebühren aus vielen Teilen zusammensetzt und sogar in jedem Bundesland in Österreich unterschiedlich hoch ist werden wir im Folgenden die gesamten anfallenden Monats- und Jahreskosten für die GIS-Gebühr auflisten.
GIS-Gebühren Auflistung je Bundesland für Fernsehempfangseinrichtungen & Radio
(Kosten Fernseher-GIS & Radio-GIS)
GIS Gebühren Wien (W) 26,33 EUR/ Monat 315,96 EUR/ Jahr
GIS Gebühren Niederösterreich (NÖ) 26,33 EUR/ Monat 315,96 EUR/ Jahr
GIS Gebühren Burgenland (BGLD) 23,73 EUR/ Monat 284,76 EUR/ Jahr
GIS Gebühren Oberösterreich (OÖ) 20,93 EUR/ Monat 251,16 EUR/ Jahr
GIS Gebühren Salzburg (SBG) 25,63 EUR/ Monat 307,56 EUR/ Jahr
GIS Gebühren Steiermark (STMK) 26,73 EUR/ Monat 320,76 EUR/Jahr
GIS Gebühren Kärnten (KTN) 26,03 EUR/ Monat 312,36 EUR/ Jahr
GIS Gebühren Tirol (TIR) 24,63 EUR/ Monat 295,56 EUR/ Jahr
GIS Gebühren Vorarlberg (VBG) 20,93 EUR/ Monat 251,16 EUR/ Jahr
Wie man aus der Auflistung der GIS-Gebühren entnehmen kann ist die GIS in der Steiermark am höchsten gefolgt von Wien, Niederösterreich und Kärnten. Am niedrigsten fällt die GIS Gebühr in den Bundesländern Oberösterreich und Vorarlberg aus was sich auch dadurch erklären lässt, dass diese beiden die einzigen Bundesländer sind, welche keinen landesabgabenteil einheben.
GIS-Gebühren Auflistung je Bundesland nur Radio
(Kosten Radio-GIS allein)
GIS Gebühren Wien (W) 7,33 EUR/ Monat 87,96 EUR/ Jahr
GIS Gebühren Niederösterreich (NÖ) 7,30 EUR/ Monat 87,60 EUR/ Jahr
GIS Gebühren Burgenland (BGLD) 6,60 EUR/ Monat 79,20 EUR/ Jahr
GIS Gebühren Oberösterreich (OÖ) 5,90 EUR/ Monat 70,80 EUR/ Jahr
GIS Gebühren Salzburg (SBG) 7,50 EUR/ Monat 90,00 EUR/ Jahr
GIS Gebühren Steiermark (STMK) 7,40 EUR/ Monat 88,80EUR/Jahr
GIS Gebühren Kärnten (KTN) 7,30 EUR/ Monat 87,60 EUR/ Jahr
GIS Gebühren Tirol (TIR) 6,90 EUR/ Monat 82,80 EUR/ Jahr
GIS Gebühren Vorarlberg (VBG) 5,90 EUR/ Monat 70,80 EUR/ Jahr
Bei der Radio-GIS allein im Vergleich zur kombinierten Fernseher-GIS & Radio-GIS sieht die Verteilung bei den teuersten und günstigsten Bundesländern etwas anderes aus. Das teuerste Bundesland ist bei der Radio-Gis Salzburg, dicht gefolgt von der Steiermark, Wien, Niederösterreich und Kärnten. Die beiden günstigsten Bundesländer sind wieder Oberösterreich und Vorarlberg.
Die angeführten GIS-Gebühren sind die aktuellen Gebühren seit der letzten Gis Gebührenerhöhung im April 2017.
Die Gis Sammelklage
Im Herbst 2018 wurde bekannt das es die Möglichkeit gibt zu viel gezahlte Umsatzsteuer auf die GIS-Gebühr über eine Sammelklage zurückzufordern, insofern die Sammelklage positiv ausgeht. Seitdem ist nun schon einige Zeit vergangen und es ist sehr ruhig geworden um die GIS-Sammelklage. Laut den Informationen die bekannt sind kann sich die Sammelklage noch bis Ende 2020 oder länger hinziehen und auch das Ergebnis ist noch nicht absehbar. Jedenfalls kostet die Teilnahme an der GIS-Sammelklage nichts und Risiko hat man auch keines – daher sollte man sich wohl anmelden.
Standpunkt der gegen die Umsatzsteuer spricht
Es gibt ein bestehendes Urteil des EuGHs das bereits 2016 festgestellt hat das in Tschechien die Verrechnung der Umsatzsteuer auf die eingehobene Rundfunkgebühr nicht rechtmäßig ist. Es wird darauf verwiesen das sich die Rundfunkgebühren-Modelle in Tschechien und Österreich sehr ähnlich sind.
Standpunkt des ORF
Es wird auf eine Sonderregelung im EU-Beitrittsvertrag verwiesen welche die Verrechnung der 10% Umsatzsteuer auf die GIS legitim machen soll.
Wie kann ich mir Potentiell meine Zuviel bezahlte Umsatzsteuer zurückholen?
Aktuell wird ein Verfahren von zwei Prozessfinanzierungs-Unternehmen geführt. Man kann sich bei einem der beiden Prozessfinanzierern unentgeltlich und ohne Risiko* dem Verfahren anschließen und hat damit die Chance den einen oder anderen Euro von Zuviel gezahlter GIS-Gebühr zurückzubekommen. * Stand Oktober 2019
Portale der Prozessfinanzierer
Kampagnen zur Abschaffung der GIS-Gebühr
Seit einigen Jahren gibt es immer wieder Vorstoße aus verschiedenen Richtungen um die Regulierungen des Rundfunkgebührengesetzes zu ändern. Einige dieser Kampagnen möchten wir hier beispielhaft auflisten:
- 2020 – FPÖ Kampagne „Weg mit den ORF Zwangsgebühren“ – LINK
- 2018 – CPÖ Volksbegehren „ORF ohne Zwangsgebühren“ – LINK
Aus unserer Sicht scheinen diese Kampagnen nicht im Sinne der Befürworter zu sein. Da nämlich eine Änderung des Rundfunkgebührengesetzes mit ziemlicher Sicherheit dafür sorgen würde das jeder österreichische Staatsbürger oder Haushalt Gebührenpflichtig wäre. Wobei die aktuelle Situation auf Basis des Streaming-Urteils in 2015 in gewisser Art und Weise für Aufkommensgerechtigkeit sorgt. Da bewussst jeder der den staatlichen Rundfunk nicht nutzen möchte oder eben sparen möchte komplett auf Streaming umsteigen kann. Dies führt aktuell dazu das man mit reinem Streaming(ohne Nutzung von Rundfunkempfangsgeräten) nicht mehr unter die GIS-Gebühren-Pflicht fällt.
Quellen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012892
Comments (18)
[…] Mehr Informationen zu den GIS-Gebühren könnt Ihr hier finden. […]
Hallo, ich hätte da Fragen dazu.
1. Ich habe einen alten Autoradio dürfte ich den legal in meiner Wohnung betreiben, da ja Autoradios angeblich ausgenommen sind?
2. Ein Computer ohne Orf Karte mit reinem Streaming ist ja erlaubt. Wäre euer Kagis Fernseher mit einem Satelliten Resiver auf der Gemeinschafts anlage erlaubt, der keine möglichkeit hat orf karten oder Mudule der gleichen intekriert o. Anzustecken…gibt es Kagis resiver für Sat auch legal dazu?
3. Wenn man alle gis tauglichen Geräte aus der Wohnung entfernt hat und im Keller für den Verkauf lagert ist das erlaubt ?
1. Die saubere Lösung wäre hier auf ein Internetradio umzusteigen und mit diesen zu streamen.
2. Wenn sich ein Rundfunkempfangsgerät im Haushalt befindet sind Sie GIS-Pflichtig somit ist klarerweise auch kein SAT schauen möglich.
3. Insofern alle Rundfunkgeräte aus dem Haushalt entfernt wurden fallen Sie nicht mehr unter die GIS-Pflicht – in der Regel wird eine Lagerung der Geräte in einem getrennten Kellerabteil in Ordnung sein – keine Gewähr auf Richtigkeit müsste im Einzelfall mit der GIS abgeklärt werden.
Hallo laut Gis Homepage sind auch eure Geräte Meldepflichtige???
https://www.gis.at/information/meldepflicht
Nur bei Gerätekombination mit externen Tuner: https://ka-gis.at/kagis-smart-tvs-alle-informationen/ siehe hier
Hab mir das alles zwar durchgelesen aber ist noch immer nicht ganz offensichtlich was mit den Gebühren passiert. Was machen die einzelnen Stellen jetzt nun damit?
Ich streame nur mehr da im Fernsehen eh kaum mehr was gescheites läuft oder dazwischen 50x Werbung ist. Hab meine UPC Box abgemeldet.
Ich zahl ja nicht grad wenig, nur weil ich 2 Fernseher hab, wovon ich einen vl. 3x im Jahr benutze, den anderen nur via Laptop und HDMI-Kabel zum streamen und zocken. Man zahlt ja ohnehin schon für UPC, A1 etc.
Hallo
Ich habe im Dezember ein kagis Gerät bei euch gekauft. Habe dann eine Kündigung an die Gis geschrieben habe das Radio auch gleicht mitgekündigt da wir keinen radio haben. Die Gis hat sich dann ewig nicht gemeldet ich habe dann angerufen und nachgefragt ob die Kündigung eh angekommen ist der Mitarbeiter hat mir dann mitgeteilt das ich ab ersten April keine Gis mehr zahlen muss.
Und heut habe ich einen Rsb Brief von der Gis erhalten wo Ermittlungsverfahren steht jz wollen die wissen was für ein Internet ich habe seit wann ich es beziehe welche TV Programme ich empfangen können usw.
Meine Frage ist das normal das ich diesen Brief zugeschickt bekomme wenn ich die Gis abmelden und muss ich der Gis diese ganzen Informationen geben??
Es kommt häufiger vor das die GIS nach der Anmeldung ein Auskunftsschreiben verschicken, nähere Infos dazu haben wir unter dem Link in unserem FAQ erläutert: https://ka-gis.at/chiq_support/
Wenn ich weder einen Radio, weder eine Satanlage weder ein Kabel angemeldet habe, warum muss ich dann Gis bezahlen??? Wenn ich z.B. nur streamen???
Für mich ist die Art und Weise wie die GIS-Gebühr verpflichtend begründet wird „hinterwäldlerisches Denken“ (wir leben im 21. Jahrhundert, wo Fernseher nicht mehr AUSSCHLIESSLICH für TV-Programm wie ein ORF genutzt wird) und vor allem ist es für mich eine „Abzocke“…
Ich nutze einen Fernseher für AUSSCHLIESSLICH PS4 und/oder XBOX (im Wohnzimmer), einen anderen (im Schlafzimmer) für AUSSCHLIESSLICH Netflix oder Amazon Prime STREAMING und MUSS dennoch eine TV-Gebühr zahlen, weil man (und Ja natürlich spielt man oder schaut man auf großen 50″+ / 4k+ Fernseher als auf einem kleinen z.B. 27“ Monitor) Fernseher „besitzt“…
Man sollte die Gebühr davon abhängig machen, ob jemand ORF und CO abonniert hat (z.B. beim Internet-Provider oder Telefonanbieter) bzw. TV guckt und nicht ob man ein Gerät hat, wo es THEORETISCH möglich wäre… aber nicht mal ein TV-Kabel angeschlossen ist…
ich habe viele Jahre keine GIS bezahlt weil mein Vormieter auch keine gezahlt hat.
Jetzt habe ich RS Brief von GIS erhalten wegen Auskunft welche Geräte sich in der Wohnung befinden. RS Brief muss ich beantworten aber meine Frage ist was soll ich als Zeitraum dann angeben wenn sie Nachfragen
ab wann ich TV Kabel+Radio in der Wohnung habe. Vielen Dank!
Wieso kann man das nicht wie bei Sky und anderen Diensten machen! Da kann ich mich auch freiwillig dafür entscheiden ob ich das sehen will od. nicht und wenn ja, bezahl ich dafür! Und wenn nicht, habe ich keine Möglichkeit dies zu konsumieren, technisch gesehen ist doch schon alles möglich!?! Wieso macht das die GIS/ORF nicht auch so! Dann wären das keine Zwangsgebühren mehr sondern ein demokratischer Weg oder nicht!?
Was ich bei den GIS Gebühren und An/Abmeldungen nicht verstehe ist doch, dass ich OHNE einer ORF Karte, sei es Satellit oder DVB-T (also z.B. SimpliTV) und OHNE deren Registrierung und anschließender Freischaltung dieser Smartcard/Modul/Box die ORF Programme ja sowieso nicht sehen kann…. zumindest seit alles auf Digital umgestellt wurde. D.h. Alle die ORF schauen wollen, müssen sich ja sowieso registrieren und damit auch zahlen und diejenigen die es nicht wollen, die haben ja sowieso keine Möglichkeit, außer Streaming (das ja sowieso (noch) gratis ist), die Programme zu sehen. Daher verstehe ich diese „Zwangsabgabe“ sowieso nicht, weil eh jeder freigeschaltet sein muss, und somit registriert ist. Oder habe ich da was übersehen?
[…] GIS Gebühren – Zahlen und Fakten | KAGIS Webshop […]
[…] GIS Gebühren – Zahlen und Fakten | KAGIS Webshop […]
Wenn ich von der GIS befreit würde, würde ich da auch keine Landesabgabe zahlen ( zB NÖ) ?
Wenn Ja: Dann wäre das eine Steuer (Abgaben) – Befreiung. Was ist da mit Gleichbehandlung? WER entscheidet dann ob und überhaupt WELCHE Abgaben ich zahle?
Zwetwohnsitz Mobilheim muss ich Gis zahlen?
Mfg.Susanna Grundtner
Vielen Dank für die Erwähnung beim Abschnitt der GIS Sammelklage. Hierzu kann man ein Update ergänzen: Im September 2022 hat der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die entscheidenden rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Rückforderung der entrichteten Umsatzsteuer für das ORF-Programmentgelt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Weiters wurde am 15. Februar 2023 eine mündliche Verhandlung vor dem EuGH abgehalten und während des in dieser Sitzung gehaltenen Plädoyers präsentierte der Generalanwalt des EuGH am 25. Mai 2023 seine Schlussanträge vor dem Plenum der Richter in Luxemburg. Die endgültige Entscheidung über die gestellten Rechtsfragen wird auf Grundlage dieser Anträge durch den EuGH getroffen.
Frau Magistra List nahm als Vertreterin der von AdvoFin unterstützten Kunden an dieser Sitzung teil und gibt kurz nach dem Ende des Termins folgende Erkenntnisse wieder:
Die Mehrwertsteuer auf das ORF-Programmentgelt ist keine Mehrwertsteuer im eigentlichen Sinn.
Die verrechnete Umsatzsteuer (10 %) auf das Programmentgelt sei als weitere Gebühr anzusehen ist, die als Mehrwertsteuer bezeichnet wurde. Diese Rechtsmeinung kann in Hinblick auf die möglichen Rückforderungsansprüche gegenüber dem ORF von unserer Seite aktuell nicht gewertet werden. Hier ist die Entscheidung des EuGH und des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes abzuwarten. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den EuGH nicht verbindlich. Die Entscheidung des EuGH wird in den nächsten Monaten erwartet.