
Die Haushaltsabgabe kommt! Oder doch nicht?
Mit Stand Mitte Februar 2023 wurde seitens der Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) an die Medien kommuniziert, dass die GIS in ihrer bisherigen Form durch eine sogenannte Haushaltsabgabe ersetzt werden soll. Dadurch wurde einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen, der im Juli 2022 auf Antrag des ORF feststellte, dass es gegen das BVG Rundfunk verstößt, dass “Personen, die Programme des ORF ausschließlich über Internet hören oder sehen, kein Programmentgelt bezahlen müssen” (siehe https://www.vfgh.gv.at/medien/ORF_Streaming.php). Das Programmentgelt wurde bzw. wird noch mit der GIS eingehoben und der VfGH hat jedenfalls mehrere Bestimmungen des ORF-Gesetzes als verfassungswidrig mit Ende 2023 aufgehoben.
Derzeit werden die Details zur neuen Abgabe auf politischer Ebene verhandelt, doch es ist noch unklar, wie hoch diese sein wird, ob bzw. welche Ausnahmen es von der Gebührenzahlung geben wird, ab wann genau sie eingeführt wird oder ob die bisher in der GIS enthaltenen Länderabgaben beibehalten werden.
Wahrscheinlich wird die neue Regelung der Haushaltsabgabe – oder wie auch immer der Name der neue Abgabe sein wird – mit 2024 in Kraft treten und voraussichtlich alle Haushalte treffen. Auch die, die bisher von der GIS befreit waren, weil sie mit ihrem KAGIS-TV nur gestreamt haben. Darüber hinaus sind viele Informationen, die zur neuen Abgabe momentan durch die Medien geistern, nur Vermutungen. Die entsprechenden Gesetze bzw. Gesetzesänderungen sollten noch vor dem Sommer im Ministerrat beschlossen werden und erst anhand dieser Gesetzesentwürfe wird sich genau sagen lassen, was genau auf die Österreicher zukommt.
Gleichzeitig gelten bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung alle Gesetze zur GIS weiterhin und so ist es jetzt bis auf weiteres (Stand Februar 2023) noch möglich, sich bis zum Ende des Jahres die GIS-Gebühren zu sparen, indem man auf einen Streaming-TV von KAGIS setzt.
Wie kann ich die GIS-Gebühr abmelden?
Die GIS abzumelden ist grundsätzlich ganz einfach, folge einfach dieser kurzen Anleitung:
1. Abmeldeformular ausfüllen Klicke hier für das Abmeldeformular – dieses ist online auf der GIS-Seite verfügbar.
2. Schicke das Formular per Post oder Online per Mail an die GIS: kundenservice@gis.at
3. Alles erledigt. Die Abmeldung folgt ohne vorheriger Kontrolle eines GIS-Mitarbeiters.
Du kannst auch unser KAGIS Zertifikat mitschicken (Gilt nur in Kombination mit der Rechnung des TVs) , bzw. du solltest dieses immer parat haben wenn es zu einer Kontrolle kommt. Das KAGIS Zertifikat bekommst du zu jedem KAGIS Fernseher (elektronisch) dazu und es bestätigt dass dein Fernseher keinen Tuner oder Antennenanschluss hat und somit NICHT GIS-Pflichtig ist!
Solltest du noch ein analoges Radio zu Hause betreiben, so musst du trotzdem die Radio GIS-Gebühr bezahlen. Welche aber deutlich niedriger ist als die GIS-Gebühr für Fernseher. Um die GIS komplett abzumelden musst du das analoge Radio aus deinem Haushalt entfernen oder auf ein Internet-Radio umsteigen. Mit unserem KAGIS TV kannst du natürlich auch über das Internet Radio hören oder Podcasts auf Spotify abrufen.
Mehr Informationen zu den GIS Gebühren findest du in unserem aktuellen Blog Artikel hier.
ACHTUNG – FALSCHE ANGABEN BEI DER GIS KÖNNEN MIT STRAFEN BIS ZU 2180€ BESTRAFT WERDEN !!


Brief von der GIS bekommen – Was ist zu tun?
Heute ist im Bekanntenkreis wiedereinmal ein Brief von der GIS angekommen. Auch wenn man seinen Haushalt bereits rechtmässig und wahrheitskonform von der GIS abgemeldet hat kann es sein das man so einen Brief von der GIS bekommt. Solche Briefe werden meist nach einem nicht erfolgreichem “Kontrollbesuch” von einem GIS-Mitarbeiter hinterlassen.
Die GIS beschreibt ihren Auftrag dabei auch wie folgt:
“Der Auftrag der GIS lautet “Aufkommensgerechtigkeit” herzustellen. Deshalb wendet sich die GIS direkt an alle Haushalte, in denen keine Rundfunkempfangseinrichtungen gemeldet sind. “
Woher weiß die GIS ob ein Fernseher oder Radio noch nicht gemeldet ist?
Grundsätzlich nimmt die GIS laut eigenen Angaben die Basis Ihrer Daten aus dem Melderegister und führt damit einem Abgleich mit dem eigenen GIS-Teilnehmerregister durch. Zum Stand von Dezember 2018 gab es laut der GIS eine Schwarzseherquote von rund 4% in Österreich.
Alle nicht gemeldeten Haushalte werden entsprechend kontaktiert, entweder durch Briefsendungen oder durch GIS-Kundendienstmitarbeiter. Bei dieser Kontaktaufnahme muss grundsätzlich die Meldepflicht gegenüber dem Rundfunkgebührengesetz erfüllt werden. Das heißt man meldet ob man einen Radio oder einen konventionellen Fernseher hat oder eben nicht hat. Damit ist die Meldepflicht gegenüber dem Rundfunkgebührengesetz erfüllt.
Was muss ich tun wenn ich einen Brief von der GIS bekomme?
Im Normalfall bekommen einen GIS-Brief nur Haushalte welche nicht bei der GIS angemeldet sind sprich entweder garkeine GIS bezahlen oder nur die “kleine” Radio-GIS bezahlen. Daher tendieren viele dazu den Brief direkt zu entsorgen da sie ja zurecht von der GIS abgemeldet sind. Es besteht jedoch eine Auskunftspflicht gegenüber der GIS.

Wie kann ich meine Auskunftspflicht gegenüber der GIS am einfachsten erfüllen?
- Alternative 1: Direkt den zuständigen GIS-Mitarbeiter zurückrufen und informieren das ihr kein Rundfunkempfangsgerät besitzt (da ihr evtl. schon glückliche Besitzer eines KAGIS-TVs seit)
- Alternative 2: Email an die GIS mit der Information das ihr kein Rundfunkempfangsgerät besitzt mit Angabe von der Adresse zur Zuordnung
- Alternative 3: Den beiliegenden Rücksendebrief an die GIS senden mit der Information das ihr kein Rundfunkempfangsgerät besitzt mit Angabe von der Adresse zur Zuordnung. (Sicherste Variante!!)
Was kann passieren wenn ich GIS-Mitarbeiter nicht hereinlasse und alle GIS-Brief ignoriere?
Da eine Auskunftspflicht gegenüber der GIS besteht resultiert dies in einer Verwaltungsübertretung welche mit bis zu 2180 EUR geahndet werden kann. Die GIS kann den Fall an die Bezirksverwaltungsbehörde weitergeben. Die Behörde kann dann selbst Nachschau halten sowie auch ein Verwaltungsverfahren einleiten, das zu einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2180EUR führen kann.
Die GIS ist bekannt dafür dies auch zu tun und diese Forderungen sogar über Inkasso-Büros einzutreiben. Daher gilt es zu beachten unbedingt der Auskunftspflicht gegenüber der GIS nachzukommen.
Was darf ein GIS-Mitarbeiter und was nicht ? Alle Rechte und Pflichten.
Darf der GIS-Mitarbeiter einen Ausweis verlangen ?
Erstens solltet ihr den Mitarbeiter höflich bitten sich Auszuweisen. GIS-Mitarbeiter können / müssen sich immer mit einem Dienstausweis legitimieren. Der GIS-Mitarbeiter darf auch Nachweise vom Mieter / Eigentümer verlangen falls die Identität nicht ganz klar ist. In diesem Falle einfach ruhig bleiben und den Ausweis herzeigen. Natürlich könnt ihr im Gegenzug auch gleich den Ausweis des GIS-Mitarbeiters verlangen, falls sich dieser noch nicht bei euch ausgewiesen hat. Keinesfalls sollte man aber auf die Frage nach dem Ausweis nichts antworten bzw. Antwort verweigern. Er darf sich den Ausweis ansehen und sich vergewissern dass er mit dem Bewohner spricht, aber diesen nicht mitnehmen oder sonstiges.

Darf ich einfach nicht aufmachen oder die Türe einfach zumachen und nicht mit dem GIS-Mitarbeiter reden ?
Das wäre ganz schlecht. Gesetzlich ist man zur Auskunft verpflichtet. Diese Auskunftspflicht stützt sich auf folgendes Gesetz:
Paragraph 2, Abs. 5: „Liegt für eine Wohnung oder sonstige Räumlichkeit keine Meldung vor, so haben jene, die dort ihren Wohnsitz haben oder die Räumlichkeit zu anderen als Wohnzwecken nutzen, dem mit der Einbringung der Gebühren beauftragten Rechtsträger auf dessen Anfrage mitzuteilen, ob sie Rundfunkempfangseinrichtungen an diesem Standort betreiben und zutreffendenfalls alle für die Gebührenbemessung nötigen Angaben zu machen.“
Das heißt ihr müsst Auskunft geben, aber ihr müsst keinesfalls den Mitarbeiter in euer Haus/Wohnung lassen. Selbst wenn euch gedroht wird oder eventuell sogar ein Fuß in die Türe gestellt wird, müsst ihr keinesfalls den GIS-Mitarbeiter eure Räumlichkeiten zeigen.Solltet ihr dem Mitarbeiter aber die Auskunft verweigern kann er allerdings eine Information an der Tür hinterlassen und bei Auskunftsverweigerung eine Sachverhaltsdarstellung verfassen, die an die Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet werden kann.
Die Verweigerung der Auskunft darüber, ob man Rundfunkgeräte betreibt, ist eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro geahndet werden. Deswegen lieber Auskunft geben und somit auf der sicheren Seite sein. Am besten einfach mitteilen wenn kein Rundfunkempfangsgerät an diesem Standort betrieben wird insofern ihr auch wirklich keine Rundfunkgeräte besitzt bzw. einen KAGIS-TV betreibt.

Darf ein GIS-Mitarbeiter die Wohnung betreten und nach Rundfunksempfangsgeräten suchen ?
Nein, ohne eure Erlaubnis nicht. Ihr müsst nur Auskunft geben, der GIS Mitarbeiter darf aber ohne eure Zustimmung die Wohnung nicht betreten. Er kann aber bei begründeten Verdacht auf eine Falschaussage mit einen Beschluss zur Betretung der Wohnung wiederkommen. Also aufjedenfall richtige Auskunft geben, eine Betretung ohne eure Erlaubnis ist jedoch nicht möglich.
Dürfen GIS-Mitarbeiter in irgendeinem Fall die Polizei hinzuziehen?
Wenn ein Kundenberater tätlich bedroht wird, darf er das – wie jede andere Person, die bedroht wird. Wenn Ihr die Auskunft verweigert dann natürlich nicht, jedenfalls kann er aber dies dokumentieren, weiterleiten und ihr könnt mit einer Anzeige rechnen.
Bis wann darf der GIS-Mitarbeiter vorbeikommen ?
Die GIS kontrolliert zwischen 8.00 und 21.00 Uhr unter der Woche, am Samstag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr. Am Sonntag oder an Feiertagen dürfen keine Besuche durchgeführt werden.
Was kann passieren, wenn man postalische Zusendungen der GIS ignoriert?
Es muss natürlich niemand vorbeikommen, manchmal erhält man nur einen Brief von der GIS. Dieser sollte wahrheitsgemäß beantwortet werden. Es kann vorkommen, dass Sie von der GIS auch dann ein Schreiben erhalten, wenn Sie Ihre Rundfunkempfangseinrichtungen ordnungsgemäß gemeldet haben. In diesem Fall kann es z.B. Unklarheiten bei Namens- oder Adressänderungen geben, es kann mit einer eventuellen Gebührenbefreiung zusammenhängen oder einfach nur ein Fehler im Datenabgleich sein.
Man sollte die Briefe dennoch niemals ignorieren, denn das Nicht-Bezahlen einer Gebührenvorschreibung kann zur Mahnung bis hin zu einem Inkassoverfahren führen.
Wann muss ich diese 2180 Euro zahlen ?
Solltet ihr die Auskunft verweigern dann kann es im schlimmsten Fall zu einer Strafe in der Höhe von 2180 Euro kommen. Das ist im Rundfunkgebührengesetz, §7, Abs.1 festgehalten: “Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 2.180 Euro zu bestrafen, wer die Meldung….nicht oder unrichtig abgibt, eine unrichtige Mitteilung abgibt oder eine Mitteilung trotz Mahnung verweigert.” Also auch eine Falschauskunft kann zu einer Strafe führen. Daher immer wahrheitsgemäß Antworten.
Was ist die Streaminglücke? Muss ich für Streaming GIS zahlen?
Durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichthofs vom 30. Juni 2015, wurde es möglich keine GIS für sogenanntes “Streaming” zu bezahlen. Dies erfordert jedoch dass über Geräte ohne Rundfunktechnologie gestreamed wird. Das heißt, Streaming (z.B Netflix, Youtube, TV-Theken) ist nur gebührenfrei wenn über einen Computer oder einen Fernseher ohne Rundfunkempfangseinrichtung (Tuner) gestreamed wird. Ein Computer, über welchen mittels Rundfunktechnologien Rundfunkprogramme empfangen werden können (z.B mit einer TV- oder Radiokarte bzw. einem DVB-T-Modul), ist somit als Rundfunkempfangsgerät zu beurteilen.
Ein Computer welcher nur einen Internetanschluss besitzt, bzw. ein Fernseher ohne Tuner wie z.B ein KAGIS Smart TV ist hingegen kein Rundfunkempfangsgerät. Daher ist für solche Geräte auch keine GIS-Gebühr zu bezahlen.
Seit kurzem wird auf der GIS-Website erwähnt dass “Gerätekonstellationen unter Verwendung einer Kabel-TV-Anbindung, Terrestrik- beziehungsweise Satelliten-Receiver [oder] technischer Schnittstellen (HDMI, SCART, USB, Bluetooth …) melde- und gebührenpflichtig sind. Diese Information bezieht sich jedoch auf die Gerätekonstellation. Das heißt, wenn ein TV ohne Tuner mit Kabel oder externen Tuner verwendet wird, so wird dieses Gerät in der Konstellation wieder gebührenpflichtig. Verwendet man das Gerät jedoch alleine und betreibt reines Internetstreaming, so entsteht keine Gebührenpflicht.
Wir haben hierzu auch mit unserem Anwalt, Herrn Dr. Johannes Öhlböck LLM. einen Videobeitrag verfasst um das Thema näher zu erläutern: